Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)
Für die anerkannten Werkstätten hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe die AÜK entwickelt, die es allen Werkstätten ermöglicht, weiterhin AU, AUK, SP oder GAP eigenverantwortlich durchzuführen.
Hintergrund ist eine Änderung in der StVZO, aufgrund der Kfz-Betriebe, die ihren Kunden diese Dienstleistungen anbieten wollen, neben der bisher bereits üblichen verwaltungsrechtlichen Anerkennung der örtlichen Kfz-Innung zusätzlich auch noch die formale Bestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle benötigen. Damit wird dokumentiert, dass der Kfz-Betrieb die Vorgaben der DIN 17020 erfüllt.