Zulassungsvorgänge beim Kreis Warendorf

Von Mitgliedsbetrieben der Kraftfahrzeug-Innung Warendorf sind wir darauf hingewiesen worden, dass der Kreis Warendorf – auch im Zusammenhang mit den Nachwirkungen der Corona-Situation – ab dem 6. Juli 2020 Fahrzeug-Zulassungen für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste dahingehend ändern wird, dass Zulassungsvorgänge auf mindestens 4 und maximal 10 Zulassungsvorgänge begrenzt werden. Hierdurch sieht die Innung besonders kleinere Betriebe benachteiligt, die nicht regelmäßig bzw. täglich 4 Zulassungsvorgänge haben.

Herr Obermeister Christopher Zumbült bittet darum, dass sich die Betriebe in dieser Situation untereinander solidarisch zeigen. Er regt daher an, dass sich größere Betriebe der Innung bereit erklären, Zulassungsvorgänge kleinerer Betriebe mit zur Zulassungsstelle zu nehmen. Bitte tauschen Sie sich daher im Bedarfsfall untereinander aus.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Unterstützung!

Merkblatt Zulassungsvorgänge

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