Wichtige Änderungen im Eichrecht zum 01.01.2015

In den Kfz-Werkstätten kommen eine Reihe von Messgeräten zum Einsatz, die der Eichpflicht unterliegen. Zum 01.01.2015 hat es eine Änderung im Eichrecht gegeben. Nähere Informationen erhalten Sie über das Merkblatt bzw. über folgenden Link: www.lbme.nrw.de/eichaemter/

<link http: www.auto-st.de fileadmin innungen kfz-st media dokumente eichrecht-aenderungen_1-2015.pdf _blank>Merkblatt
<link http: www.auto-st.de fileadmin innungen kfz-st media dokumente eichantrag_2016.docx _blank>Eichantrag

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