Aktuelles zur NRW-Soforthilfe - Rückmeldeverfahren

Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch etwas verzögern, so eine aktuelle Meldung des Wirtschaftsministeriums NRW. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Bis zum Erhalt dieser E-Mail wird noch etwas Geduld gefordert. Bis zum Start des Rückmeldeverfahrens soll von Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse abgesehen werden, so die Bitte des Ministeriums.

Warum hat das Land das Rückmeldeverfahren angehalten?
Was passiert, wenn ich bereits zurückgemeldet (und den evtl. ermittelten Rückzahlungsbetrag zurückgezahlt) habe?
Ich wurde bereits zur Rückmeldung aufgefordert, habe aber weder zurückgemeldet noch zurückgezahlt. Was soll ich jetzt tun?
Ich habe noch keine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail erhalten. Bekomme ich diese E-Mail noch?

Diese Fragen werden auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums beantwortet:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren

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