Stückprüfung und Kalibrierung der Systeme zur Scheinwerfereinstellprüfung - Auftragsbestätigung

Alle Werkstätten, die amtliche Prüfungen durchführen und als Prüfstützpunkte der Hauptuntersuchung (HU) genutzt werden, müssen punktgenau kalibrieren! Kalibriert werden müssen alle Messgeräte, die bei der HU und AU eingesetzt werden und die Einfluss auf das Prüfergebnis haben.

Eine Kalibrierung darf nur von akkreditierten Kalibrierlaboren durchgeführt werden. Ein Kalibrierschein nach den Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) muss erstellt werden.

Die künftigen Kalibrierungen sowie die bisherigen Stückprüfungen können demnächst durch den Beauftragten der Kfz-Innung durchgeführt werden. Mit nachstehendem Formular beauftragen Sie verbindlich die Stückprüfung und Kalibrierung in Ihrem Betrieb vorzunehmen:
⇒ <link file:6650 download file>Auftragserteilung

Die "ZDK-Information zur Prüfmittelüberwachung von Mess- und Prüfgeräten" stellt die Sachverhalte detailliert dar.

Hier finden Sie weitere <link https: www.kfzinnung-waf.de _blank external-link-new-window external link in new>Informationen.

zurück